Die Anmeldung als Selbstständige:r in Österreich läuft über zwei getrennte Systeme, die nicht automatisch miteinander kommunizieren: die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt und die Anmeldung bei der SVS. Wird eines davon versäumt, gibt es später Ärger — vor allem die SVS erfährt früher oder später von deiner Selbstständigkeit und stellt die Beiträge für die nicht gemeldeten Monate rückwirkend in Rechnung.
Schritt 1 — Prüfen, ob du einen Gewerbeschein brauchst
Österreich unterscheidet zwischen freien Berufen (eine eng gefasste, gesetzlich definierte Liste: Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Architekt:innen, Ingenieurkonsulent:innen, Steuerberater:innen, Psychotherapeut:innen und wenige weitere) und allen anderen, die einen Gewerbeschein benötigen.
Die meisten Tätigkeiten, die man in anderen Ländern als “freien Beruf” einordnen würde — Autor:innen, Designer:innen, Entwickler:innen, Berater:innen, Fotograf:innen — fallen in Österreich unter die Neuen Selbstständigen, nicht unter die freien Berufe. Das ist eine eigene dritte Kategorie: Du brauchst keinen Gewerbeschein, stehst aber auch nicht auf der klassischen Liste der freien Berufe.
- Freie Berufe — kein Gewerbeschein, Anmeldung bei der jeweiligen Kammer (z. B. Ärztekammer) plus beim Finanzamt
- Neue Selbstständige — kein Gewerbeschein nötig, Anmeldung direkt beim Finanzamt und bei der SVS
- Gewerbetreibende — brauchen einen Gewerbeschein von der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat, bei freien Gewerben meist noch am selben Tag erhältlich
Wenn du unsicher bist, welche Kategorie zutrifft: Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) bietet mit dem Gründerservice eine kostenlose Beratung an, die dir genau sagt, welche Kategorie und Anmeldungen für deine konkrete Tätigkeit gelten.
Schritt 2 — Anmeldung beim Finanzamt über FinanzOnline
Reiche den Verf 24 (Fragebogen anlässlich der Betriebseröffnung) über FinanzOnline ein, alternativ in Papierform bei deinem zuständigen Finanzamt. Das muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme deiner Tätigkeit geschehen.
Der Fragebogen fragt ab:
- Deine persönlichen Daten und eine bereits vorhandene Steuernummer, falls du schon einmal angestellt warst
- Das Datum, an dem du deine Tätigkeit aufgenommen hast oder aufnehmen wirst
- Eine Beschreibung deiner Tätigkeit
- Deinen erwarteten Umsatz und Gewinn für das laufende Jahr
- Ob du voraussichtlich Kleinunternehmer:in bist (siehe unten)
Du erhältst deine Steuernummer innerhalb weniger Wochen. Falls du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für grenzüberschreitende Rechnungen innerhalb der EU brauchst, kannst du die UID-Nummer (Format ATU + 8 Ziffern) gleich mitbeantragen.
Schritt 3 — Entscheiden: Kleinunternehmer:in oder Regelbesteuerung
Liegt dein Nettojahresumsatz unter 35.000 €, kannst du dich als Kleinunternehmer:in nach §6 Abs. 1 Z 27 UStG einstufen lassen. Du weist keine Umsatzsteuer aus und musst keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, aber jede Rechnung braucht einen Befreiungshinweis, üblicherweise: “Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer verrechnet.”
Erwartest du, die Grenze zu überschreiten, oder möchtest du dir Vorsteuer auf Betriebsausgaben erstatten lassen, optiere stattdessen zur Regelbesteuerung — das gibst du im Verf 24 an. Die vollständige Übersicht der österreichischen Umsatzsteuersätze findest du in unserem Guide zu den Umsatzsteuersätzen.
Schritt 4 — Anmeldung bei der SVS
Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ist zuständig für Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung von Selbstständigen — das ist vom Finanzamt getrennt und du musst dich selbst anmelden, in der Regel innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn.
Ein paar Dinge überraschen viele beim ersten Mal:
- Vorläufige Beiträge — in den ersten Jahren berechnet die SVS die Beiträge auf Basis einer gesetzlichen Mindestbeitragsgrundlage, da noch kein Steuerbescheid vorliegt. Das wird später nachgerechnet — sobald das Finanzamt deinen tatsächlichen Gewinn festgestellt hat, erwartet dich eine Nachzahlung oder Gutschrift.
- Die Versicherungsgrenze — bleibt dein Einkommen unter einer niedrigen Jahresgrenze (der Versicherungsgrenze, 2026 rund 6.221 €, höher bei zusätzlichem Einkommen aus einer Anstellung) und befindest du dich in den ersten zwei Jahren deiner Tätigkeit, kannst du eine Befreiung von bestimmten SVS-Beiträgen beantragen. Das ist unabhängig von der steuerlichen Kleinunternehmerregelung und erfordert einen eigenen Antrag.
- Neue Selbstständige im Speziellen — Neue Selbstständige werden erst dann SVS-beitragspflichtig, wenn ihr Jahresgewinn die Versicherungsgrenze übersteigt; darunter besteht für dieses Jahr keine Versicherungspflicht, eine Meldung an die SVS ist aber trotzdem sinnvoll.
Was Gewerbetreibende zusätzlich brauchen
Wer einen Gewerbeschein braucht, wird automatisch Mitglied der WKO (Wirtschaftskammer Österreich) und zahlt eine jährliche Kammerumlage, die sich am Umsatz orientiert. Freie Berufe und Neue Selbstständige sind keine WKO-Mitglieder.
Zeitplan im Überblick
| Schritt | Übliche Dauer |
|---|---|
| WKO-Gründerservice (optional) | Am selben Tag, kostenlos |
| Gewerbeschein (falls nötig) | Am selben Tag bei der Bezirkshauptmannschaft |
| Verf 24 über FinanzOnline | Am selben Tag einreichbar |
| Steuernummer wird vergeben | Wenige Wochen |
| SVS-Anmeldung | Innerhalb von 1 Monat nach Tätigkeitsbeginn |
Du musst Finanzamt und SVS innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn informieren — auf den Abschluss der Anmeldungen musst du aber nicht warten, bevor du deinem ersten Kunden eine Rechnung stellst.
In Billino
Sobald du deine Steuernummer oder UID-Nummer hast, trag sie in dein Absenderprofil ein — sie erscheint dann automatisch auf jeder Rechnung. Bist du Kleinunternehmer:in, hinterlege deinen §6-Befreiungstext einmal in deiner Rechnungsvorlage, und Billino übernimmt ihn ab dann auf jede Rechnung.