Das Zahlungsziel auf deiner Rechnung legt fest, bis wann dein Auftraggeber zahlen muss — und bestimmt, ab wann du bei Nichterfüllung gesetzliche Verzugszinsen berechnen kannst. Das klingt formell, ist aber entscheidend dafür, wie schnell Geld auf deinem Konto landet.
Die häufigsten Formulierungen
„Zahlbar innerhalb von 14/30 Tagen” — Zahlung wird 14 oder 30 Tage nach Rechnungsdatum erwartet. 30 Tage ist bei größeren Unternehmen üblich, 14 Tage bei den meisten Freiberuflern.
„Zahlbar sofort” — die Zahlung wird bei Erhalt erwartet. In der Praxis bedeutet das oft „innerhalb weniger Werktage.” Für kleine Einzelbeträge sinnvoll, für laufende Kundenbeziehungen unpraktisch.
„Zum Monatsende” (EOM) — Fälligkeit am letzten Tag des Rechnungsmonats. Manche Unternehmen zahlen nur in monatlichen Zahlungsläufen — diese Formulierung schafft Klarheit darüber, welcher Lauf gemeint ist.
Was gesetzlich gilt
Nach §271 BGB hat ein Schuldner 30 Tage Zeit, eine Rechnung zu begleichen — auch wenn du kein Zahlungsziel angibst. Die Frist beginnt mit Zugang der Rechnung (oder der Erbringung der Leistung, falls das später liegt). „Zahlbar sofort” verkürzt diese Frist theoretisch, in der Praxis ignorieren das viele Auftraggeber.
Ab dem ersten Tag nach Fälligkeit bist du berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen — für B2B-Forderungen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 € je Rechnung (§288 Abs. 5 BGB). Du brauchst dafür keine vorherige Abmahnung.
Skonto
Skonto ist ein Abzug, den du gewährst, wenn dein Auftraggeber besonders früh zahlt. Das übliche Format: „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, ansonsten 30 Tage netto.” Der Auftraggeber kann dann 2 % weniger zahlen, wenn er binnen 10 Tagen überweist — oder den vollen Betrag bis zum 30. Tag.
Skonto ist in Deutschland und Österreich verbreitet. Für Freiberufler, die kleinere Beträge an einzelne Auftraggeber stellen, ist der Aufwand oft größer als der Nutzen.
Was du auf der Rechnung angeben solltest
Nenne das konkrete Fälligkeitsdatum — nicht nur „30 Tage netto”, sondern das tatsächliche Datum: Zahlbar bis 25. August 2026. Auftraggeber bearbeiten Rechnungen schneller, wenn die Frist unmissverständlich ist und nicht erst berechnet werden muss.
Nach §14 UStG musst du außerdem den Leistungszeitraum auf der Rechnung angeben — den Zeitraum, in dem du die Leistung erbracht hast. Das ist nicht dasselbe wie das Rechnungsdatum und wird oft vergessen.
Was du bei Zahlungsverzug tun kannst
Zur Abfolge Zahlungserinnerung → Mahnung → Eskalation gibt es einen eigenen Ratgeber: Mahnungen richtig schreiben.
In Billino
Trag dein Standard-Zahlungsziel einmalig in deinem Absenderprofil ein — Billino übernimmt es auf jede Rechnung und berechnet das Fälligkeitsdatum automatisch. Du kannst es bei Bedarf für einzelne Rechnungen überschreiben.