Erste Schritte

Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r? Die zwei Arten der Selbstständigkeit in Deutschland

Deutschland unterscheidet rechtlich zwischen freien Berufen und Gewerbetreibenden — was das bedeutet, wie du deinen Status erkennst und was sich dadurch ändert.

5 min Lesezeit·20. Mai 2026
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Selbstständig zu sein bedeutet in Deutschland nicht für alle dasselbe. Das Finanzamt unterscheidet zwischen zwei Typen: Freiberufler:innen (freie Berufe) und Gewerbetreibenden. Welcher Typ du bist, entscheidet darüber, ob du Gewerbesteuer zahlst, ob du ein Gewerbe anmelden musst und wie das Finanzamt dich einordnet.

Freiberufler:in — freie Berufe

Du bist Freiberufler:in, wenn deine Tätigkeit unter §18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) fällt. Das Gesetz nennt fünf Tätigkeitsarten:

  • Wissenschaftlich — Forschende, Analytiker:innen, wissenschaftliche Berater:innen
  • Künstlerisch — Designer:innen, Fotograf:innen, Illustrator:innen, Musiker:innen
  • Schriftstellerisch — Übersetzer:innen, Journalist:innen, Autor:innen
  • Lehrend und erziehend — Nachhilfelehrer:innen, Coaches, Trainer:innen
  • Heilberuflich und rechtsberatend — Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Therapeut:innen, Rechtsanwält:innen, Architekt:innen, Ingenieur:innen, Steuerberater:innen

Als Freiberufler:in bist du von der Gewerbesteuer befreit und musst dich nicht ins Handelsregister eintragen. Du meldest dich beim Finanzamt an, wenn du mit der Tätigkeit anfängst.

Wie erkennst du es: Wenn du nie ein Schreiben des Finanzamts zur Gewerbesteuer erhalten hast, bist du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Freiberufler:in.

Gewerbetreibende:r — gewerbliche Tätigkeit

Du bist Gewerbetreibende:r, wenn deine Tätigkeit kommerzieller Natur ist — Produkte verkaufen, eine Agentur betreiben oder Dienstleistungen erbringen, die nicht zu den freien Berufen gehören.

Als Gewerbetreibende:r musst du:

  • Dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden
  • Gewerbesteuer auf Jahresgewinne über 24.500 € zahlen
  • Eine Buchführung nach kaufmännischen Standards führen

Wie erkennst du es: Das Finanzamt hat dir bei der Anmeldung als Selbstständige:r oder bei einer Statusänderung ein Schreiben zu deinen Gewerbesteuerpflichten geschickt.

Du weißt es nicht sicher?

Ruf dein Finanzamt an oder schreib eine E-Mail. Gib deine Steuernummer an und frage nach deinem Status. Das Finanzamt bestätigt dir kostenlos, ob du Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r bist. Wenn du die alten Briefe nicht mehr hast, ist das der schnellste Weg zur Klarheit.

Künstler:innen und die KSK

Wenn du als freiberufliche:r Künstler:in, Musiker:in, Autor:in, Journalist:in oder darstellende:r Künstler:in tätig bist, kannst du Mitglied der Künstlersozialkasse (KSK) werden — dem deutschen Sozialversicherungssystem für Kreativschaffende.

Als KSK-Mitglied zahlst du nur die Hälfte deiner Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung). Die andere Hälfte zieht die KSK von den Unternehmen ein, die deine Arbeit nutzen — Kund:innen, Verlage, Agenturen, Sender.

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft:

  • Dein Haupteinkommen stammt aus künstlerischer oder journalistischer Tätigkeit
  • Du arbeitest überwiegend für Unternehmen, die der KSK-Abgabe unterliegen
  • Du verdienst mindestens ca. 3.900 € pro Jahr mit deiner kreativen Tätigkeit

Die Mitgliedschaft ist nicht automatisch — du stellst einen Antrag, und die KSK entscheidet anhand deiner Tätigkeit. Die meisten arbeitenden Künstler:innen, Musiker:innen, Designer:innen, Fotograf:innen, Journalist:innen und Autor:innen werden anerkannt.

Gemischte Tätigkeiten

Wenn du sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Tätigkeiten ausübst — zum Beispiel Webdesign (freiberuflich) und gleichzeitig digitale Produkte verkaufst (gewerblich) — wird es komplizierter. Nach der Abfärbetheorie kann gewerbliches Einkommen das gesamte Einkommen in den gewerblichen Bereich ziehen und alles gewerbesteuerpflichtig machen. Ein:e Steuerberater:in kann helfen, das von Anfang an richtig zu strukturieren.

In Billino

Trag deine Steuernummer in dein Absenderprofil ein — Billino setzt sie automatisch auf jede Rechnung. Wenn du Kleinunternehmer:in bist (Jahresumsatz unter 25.000 €), aktiviere diese Option und Billino fügt den gesetzlich vorgeschriebenen §19-UStG-Hinweis automatisch auf allen Rechnungen ein.

Häufige Fragen

Muss ich als Freiberufler:in Gewerbesteuer zahlen?

Nein. Als Freiberufler:in bist du von der Gewerbesteuer befreit — anders als Gewerbetreibende, die ab einem Jahresgewinn von 24.500 € Gewerbesteuer zahlen.

Wie finde ich heraus, ob ich Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r bin?

Ruf dein Finanzamt an oder schreib eine E-Mail mit deiner Steuernummer und frag nach deinem Status — das Finanzamt bestätigt es dir kostenlos.

Was bringt mir eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK)?

Als KSK-Mitglied zahlst du nur die Hälfte deiner Sozialversicherungsbeiträge, die andere Hälfte ziehen die Unternehmen ein, die deine Arbeit nutzen. Voraussetzung ist unter anderem ein Mindesteinkommen von ca. 3.900 € pro Jahr aus deiner kreativen Tätigkeit.

Was passiert, wenn ich sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig bin?

Nach der Abfärbetheorie kann gewerbliches Einkommen dein gesamtes Einkommen in den gewerblichen Bereich ziehen und alles gewerbesteuerpflichtig machen. Ein:e Steuerberater:in kann helfen, das von Anfang an richtig zu strukturieren.

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