Wenn du an einen Käufer im selben Land fakturierst — ob an ein Unternehmen (B2B) oder eine Privatperson (B2C) — richtet sich der Umsatzsteuersatz fast ausschließlich danach, was du verkaufst, nicht danach, wer es kauft.
Das überrascht viele Freiberufler und Kleinunternehmer. Sie gehen davon aus, dass das Rechnungsstellen an ein Unternehmen (B2B) andere Steuerregeln bedeutet als das Fakturieren an eine Privatperson (B2C). Bei Inlandsgeschäften ist das in der Regel nicht der Fall.
Der Steuersatz folgt dem Produkt, nicht dem Käufer
Jedes Land legt in seinem Umsatzsteuerrecht fest, welche Kategorien ermäßigt besteuert werden. Ein Buch wird zum ermäßigten Buchsteuersatz besteuert — egal, ob du es auf einem Markt an eine Privatperson oder an ein Unternehmen für seine Bibliothek verkaufst. Cateringdienstleistungen tragen den gesetzlich vorgesehenen Satz für Catering, unabhängig davon, ob die Veranstaltung eine Firmenfeier oder ein Privatfest ist.
Beispiele für drei Länder im Vergleich:
| Was du verkaufst | Österreich | Deutschland | Griechenland |
|---|---|---|---|
| IT-Beratung / Software | 20 % | 19 % | 24 % |
| Übernachtung | 13 % | 7 % | 13 % |
| Grundnahrungsmittel | 10 % | 7 % | 13 % |
| Bücher | 10 % | 7 % | 6 % |
| Medikamente | 10 % | 7 % | 6 % |
| Restaurantmahlzeiten | 10 % (Speisen) / 20 % (Alkohol) | 7 % (Speisen) / 19 % (Alkohol) | 13 % |
Das Muster ist konsistent: Ermäßigte Sätze gelten für Grundbedarfsgüter und kulturell relevante Waren. Für alles andere gilt der Normalsatz. B2B oder B2C ändert daran im Inland nichts.
Der Bereich, in dem B2B und B2C inland doch unterschiedlich sein kann
In einigen Ländern können bestimmte Leistungen zwischen zwei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen unter die innerstaatliche Steuerschuldumkehr fallen — ein Mechanismus, bei dem der Käufer, nicht der Verkäufer, die Umsatzsteuer abführt. Das gilt typischerweise für:
- Bauleistungen und Bauarbeiten
- Verkauf bestimmter Elektronikwaren in größeren Mengen (Anti-Betrugsmaßnahme)
- Übertragung von Emissionszertifikaten
Die innerstaatliche Steuerschuldumkehr ist sektorspezifisch und unterscheidet sich stark von Land zu Land. Wer im Baugewerbe tätig ist oder in einem Bereich mit bekannten Reverse-Charge-Regelungen, sollte das beim Finanzamt oder mit einer Steuerberaterin klären — es gilt nur für eng definierte Bereiche und ist nicht der Standard.
Für die meisten Freiberufler und Dienstleistungsunternehmen ist die innerstaatliche Steuerschuldumkehr nicht relevant. Du berechnest Umsatzsteuer zum Normal- oder Ermäßigungssatz, der deiner Leistung entspricht — an alle inländischen Kunden gleichermaßen.
Wo du den richtigen Satz für deine Leistung findest
Die verlässlichste Quelle ist immer die Website der nationalen Steuerbehörde. Dort werden Kategorielisten mit geltenden Sätzen veröffentlicht:
- Österreich: bmf.gv.at — Suche nach „Umsatzsteuersätze”
- Deutschland: bundesfinanzministerium.de — Bereich „Umsatzsteuer”
- Griechenland: aade.gr — „ΦΠΑ Συντελεστές”
Wenn du eine Steuerberaterin hast, reicht eine kurze E-Mail mit der Liste dessen, was du anbietest, meist aus, um deine Sätze zu bestätigen. Der Aufwand lohnt sich — wer den falschen Satz anwendet und das später korrigieren muss, muss Stornorechnungen und korrigierte Rechnungen ausstellen.
In Billino
Du gibst keinen Prozentsatz manuell ein. Stattdessen erhält jedes Produkt oder jede Dienstleistung in Billino eine Kategorie — Standard, Ermäßigt, Zwischensteuersatz oder Superermäßigt. Billino weiß, welcher Prozentsatz in deinem Steuergebiet dieser Kategorie entspricht, und wendet ihn automatisch auf jede Rechnungsposition an.
Sobald Sender und Empfänger im selben Land sind, klassifiziert Billino die Rechnung als Inland und wendet die Sätze deines Steuergebiets an — ohne zusätzliche Konfiguration. Wenn du auf einer Rechnung in mehreren Kategorien abrechnest, trägt jede Position ihren eigenen Satz, die Steuerbeträge werden separat berechnet und korrekt addiert.
Wie sich das bei internationalen Rechnungen ändert, erklärt unser Leitfaden zur grenzüberschreitenden Umsatzsteuer.